Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maximilian Lamm
Schäftlarnstraße 93
81371 München

Tel.: +49 176 69262318
E-Mail: info[at]maxlamm.de

Stand: April 2026



§ 1 Geltungsbereich

1.1 Allen von mir angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.

1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Zustimmung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Angebote und Auftragserteilung

2.1 Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.

2.2 Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.

2.3 Meine Angebote und deren beigefügte Unterlagen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird. Für die Art und den Umfang der Verpflichtungen sind ausschließlich meine Auftragsbestätigungen maßgeblich. Verträge können auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen (z. B. Beginn der Produktion, Mitarbeit in der Konzeptphase oder Entgegennahme einer gewünschten Präsentation).

2.4 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.

2.5 Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.

2.6 Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung meiner Vergütungsansprüche die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an mich ab. Ich nehme hiermit die Abtretung an und bin zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.

§ 3 Lieferfrist und Verzug

3.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen mir und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Ich unterrichte den Auftraggeber im Übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

3.2 Erkenne ich, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, habe ich den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

3.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 2 Monate, so bin ich berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

3.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die ich trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann, verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen (Streik, Aussperrung), Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen einschließlich Störungen im externen Datennetz und bei Internet-Access- und Serviceprovidern.

3.5 Halte ich den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, mir eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer ich die Musterkopie abzuliefern habe. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes der Eigenleistung (ausschließlich Fremdkosten und Material) verlangen. Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften.

3.6 Ich sende Entwürfe, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei der Fernübertragung von Dateien. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

§ 4 Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

4.1 Ich bin berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mir hierzu entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit Verträge über Fremdleistungen in meinem Namen und für meine Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, mich im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.

4.3 Ich bin berechtigt, mich für die Durchführung des Auftrages dritter, ausreichend qualifizierter Personen (Subunternehmer) zu bedienen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mir sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und mich über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Auftraggebers unerlässlich ist.

5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht in der geschuldeten Art, Weise und Umfang nach, bin ich berechtigt, dem Auftraggeber zur Erbringung der gebotenen Mitwirkungshandlungen eine angemessene Frist zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der mir hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

5.3 Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung von Material oder Daten, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine um den Verzögerungszeitraum.

§ 6 Gestaltungsfreiheit und Produktion

6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für mich Gestaltungsfreiheit bei der technischen und künstlerischen Umsetzung. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.

6.2 Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/Drehbuchs, eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder eines in Absprache mit dem Auftraggeber individuell erarbeiteten Konzepts/Drehbuchs erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

6.3 Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie ich sie anhand von Musterrollen (Arbeitsproben auf Website etc.) vorweisen kann.

6.4 Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.

6.5 Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von mir berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffenen Absprachen so stark verändern, dass ich die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, bin ich zur Ablehnung berechtigt. In diesem Fall steht mir ein gesondertes Kündigungsrecht zu, und die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

6.6 Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur mit meiner Zustimmung und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.

6.7 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z. B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch mich angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

6.8 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an mich überträgt. Sollten die Materialien nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber mich im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.9 Ich hafte bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernehme ich keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

6.10 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

6.11 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernehme ich hierfür keine Haftung.

6.12 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei mir.

§ 7 Kosten und Vergütung

7.1 Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Im Preis sind die Nutzungsrechte gemäß § 14 enthalten. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich Auslagen, Fremdkosten und Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

7.2 Tritt der Auftraggeber ohne mein Verschulden vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

7.3 Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von mir ausdrücklich benannt werden. Versäume ich dies, dürfen dem Auftraggeber nur 75 % der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelposten ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.

7.4 Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über dem von mir üblicherweise gezahlten Honorar liegen.

7.5 Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag von mir zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.

7.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von mir zurückzuführen sind.

7.7 Wird ein Drehtermin später als sieben Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, habe ich Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

7.8 Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.

7.9 Für Vorbereitungs- und Reisetage fallen 60 % der vereinbarten Tagesgage an.

7.10 Bei Leistungen über die normale Arbeitszeit (in der Regel 10 Stunden inkl. 1 Stunde Pause) hinaus wird pro angefangener Stunde ein Mehraufwandszuschlag fällig:

Ab Beginn der 11. Stunde beträgt dieser Zuschlag 50 % des vereinbarten Stundenlohns. Ab Beginn der 13. Stunde beträgt dieser Zuschlag 100 % des vereinbarten Stundenlohns.

7.11 Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von sonntags 50 % und an gesetzlichen Feiertagen 100 % zum vereinbarten Tagessatz berechnet.

Maßgeblich für die Frage des Vorliegens eines Feiertages ist der Ort der Produktion.

Das Bewegen von Produktionsfahrzeugen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Innerhalb Münchens wird die Anfahrt bzw. Abfahrt pauschal mit 30 Minuten angesetzt. Außerhalb Münchens zählt die reale Fahrtzeit.

7.12 Übernehme ich auf Wunsch des Auftraggebers und aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung die Vorfinanzierung von Fremdleistungen und Auslagen, so bin ich berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung für den Zeitraum der Vorfinanzierung eine Provision in Höhe von 5 % der Gesamtsumme der Auslagen zu berechnen.

7.13 Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von mir in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

8.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Abschlagszahlungsregelung:

50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Produktionsstart (Dreh bzw. Postproduktion), 20 % bei finaler Abnahme.

8.4 Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten wie Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.

8.5 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, hat der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Geschäftskunden zu zahlen. Zusätzlich wird bei Zahlungsverzug von Geschäftskunden eine Pauschale von 40 Euro fällig. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

8.6 Zur Feststellung des Verzugs ist keine Mahnung von meiner Seite erforderlich.

8.7 Die von mir erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus dem Auftrag ergebender Forderungen in meinem Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung abhängig. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von mir erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Ich kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

9.1 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9.2 Ich behalte mir vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.

§ 10 Widerrufsbelehrung und Rücktritt

10.1 Wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Maximilian Lamm, Schäftlarnstraße 93, 81371 München, Tel.: +49 176 69262318, E-Mail: info[at]maxlamm.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

10.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt), besteht kein Widerrufsrecht.

10.3 Tritt der Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist von einem erteilten Auftrag zurück, kann ich unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 100 % des vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ich kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.

Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen.

§ 11 Abnahme

11.1 Ich übergebe den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stelle diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

11.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11.3 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Meine Haftung entfällt insoweit nach Abnahme bzw. Freigabe.

§ 12 Gewährleistung

12.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Werkleistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Die Rüge offensichtlicher Mängel muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Werkleistungen erfolgen. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

12.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der vereinbarten Verjährungsfrist durch Mängel schadhaft, leiste ich nach meiner Wahl Ersatz oder bessere nach. Dem Auftraggeber sind regelmäßig zwei Nachbesserungsversuche zumutbar. Schlägt die letzte Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Auftraggeber nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

12.3 Inhaltliche Gesichtspunkte und künstlerisch-gestalterische Aspekte stellen keinen Mangel dar.

12.4 Die Verjährungsfrist wegen etwaiger Mängel beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werkes. Ansprüche, die auf vorsätzlichem Handeln beruhen, bleiben hiervon unberührt.

12.5 Soweit der Auftraggeber an den von mir gelieferten Dateien bzw. sonstigen Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Gewährleistung durch mich, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Korrekturen ohne Einfluss auf den betreffenden Mangel waren.

12.6 Garantien liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Leistungen ausdrücklich als Garantie schriftlich bezeichnet worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

§ 13 Haftung

13.1 Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von mir, meinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.2 Für sonstige Schäden hafte ich nur, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mir, meinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13.3 Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für meine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sofern sie persönlich in Anspruch genommen werden.

13.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.6 Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.

13.7 Ich hafte nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige nicht von mir zu vertretende Vorkommnisse eintreten.

13.8 Ich hafte nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit meiner Arbeitsergebnisse, die ich dem Auftraggeber zur Nutzung überlasse. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

13.9 Ich hafte nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Ich bin jedoch verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie mir bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

§ 14 Nutzungsrechte

14.1 Ich versichere, dass ich über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfüge, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von mir verwaltet werden.

14.2 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei mir. Die von mir zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Abbildungen, Kalkulationen sowie sonstige Dateien, Datenträger und Unterlagen, bleiben – auch wenn sie gesondert berechnet werden – mein Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

14.3 Die Nutzungsrechte umfassen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart:

Das Recht zur öffentlichen Vorführung und Aufführung Das Recht zur Sendung und Verbreitung in allen Medien (TV, Online, Mobile) Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (z. B. auf Websites, in sozialen Medien) Das Vervielfältigungsrecht (für eigene betriebliche Zwecke)

Nicht umfasst von den Nutzungsrechten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart:

Das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung oder Änderung des Materials Das Recht zum Verkauf oder zur kommerziellen Weitergabe an Dritte Das Recht zur Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke

14.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Nutzungsrechte zeitlich auf ein Jahr ab Lieferung des Endprodukts und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt eingeräumt. Die Nutzung nach Ablauf dieses Zeitraums, in anderen Ländern oder für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer zusätzlichen angemessenen Vergütung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsfrist mit mir Kontakt aufzunehmen, um eine Verlängerung der Nutzungsrechte zu vereinbaren, sofern eine weitere Nutzung gewünscht ist.

14.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene betriebliche Zwecke herzustellen und zu nutzen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

14.6 Ich erhalte vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von mir angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z. B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot wie Website, Showreel und Social Media) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen).

Bei sensiblen oder vertraulichen Projekten, bei denen der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung oder Anonymisierung hat, verpflichte ich mich:

Die Referenznutzung vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen; Auf Wunsch des Auftraggebers personenbezogene Daten, Markenzeichen, Unternehmenskennzeichen oder andere identifizierende Merkmale zu anonymisieren; Auf Wunsch des Auftraggebers auf die Verwendung bestimmter Projekte als Referenz vollständig zu verzichten, sofern dies bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber hat das Recht, der Verwendung zu Referenzzwecken innerhalb eines Monats nach Abnahme des Filmmaterials schriftlich zu widersprechen. Sollte der Film vertrauliche oder geschützte Informationen enthalten, muss der Auftraggeber bei Auftragserteilung explizit darauf hinweisen.

Das Recht zur eigenen Nutzung durch mich gilt erst, wenn dem Auftraggeber der Film zur eigenen Nutzung vorliegt und die vollständige Vergütung erfolgt ist.

14.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch mich selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

14.8 Die Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit meiner vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung durch vom Auftraggeber beauftragte Dienstleister (wie Werbeagenturen oder IT-Dienstleister) im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung für den Auftraggeber. Eine kommerzielle Weiterverwertung oder Unterlizenzierung an Dritte, insbesondere gegen Entgelt, bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.

14.9 Will der Auftraggeber in Bezug auf meine Arbeitsergebnisse formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden (z. B. Marke, Patent, Geschmacksmuster), bedarf er dazu meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung.

14.10 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von mir für ein Jahr kostenlos eingelagert. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Agentur oder der Auftraggeber ohne Aufforderung entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert werden soll.

14.11 Ich bin berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und in meiner Kundenliste zu führen, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Die Referenznennung kann unter Angabe des Firmennamens, des Projekttyps und ggf. einer kurzen Projektbeschreibung erfolgen. Die Verwendung von Unternehmenslogos des Auftraggebers zu Referenzzwecken bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung.

14.12 Der Auftraggeber räumt mir das Recht ein, im Rahmen meiner eigenen Öffentlichkeitsarbeit über das Projekt zu berichten und Ausschnitte oder Screenshots des Films zu veröffentlichen, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung dem entgegensteht. Der Auftraggeber kann der Verwendung als Referenz aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund benennen.

14.13 Ich behalte mir das Recht vor, bei öffentlichen Vorführungen und Publikationen des Filmmaterials im Abspann oder in der Beschreibung als Urheber genannt zu werden, soweit dies branchenüblich ist.

§ 15 Verschwiegenheit

Ich und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

§ 16 Datenschutz

16.1 Ich verarbeite personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

16.2 Sofern im Rahmen der Filmproduktion personenbezogene Daten Dritter (wie z. B. Darsteller, Interviewpartner, Mitarbeiter des Auftraggebers) verarbeitet werden, fungiert Maximilian Lamm als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich und verpflichtet sich, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen.

16.3 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

16.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass für alle im Filmmaterial auftretenden Personen entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen oder eingeholt werden können. Die Kosten für zusätzliche Einwilligungserklärungen oder Nutzungsrechte trägt der Auftraggeber.

16.5 Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in meiner Datenschutzerklärung enthalten, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Online-Content

17.1 Bei der Erstellung von Inhalten für digitale Medien (Websites, Online-Plattformen, Apps etc.) gelten ergänzend folgende Bestimmungen.

17.2 Die technischen Spezifikationen (Auflösung, Format, Codecs, etc.) werden vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart. Nachträgliche Formatanpassungen können zusätzliche Kosten verursachen.

17.3 Sofern eine Optimierung für bestimmte Plattformen oder Endgeräte gewünscht ist, muss dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.

17.4 Ich übernehme keine Garantie für die Kompatibilität mit allen Browsern, Betriebssystemen oder Geräten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

17.5 Für den Upload und die technische Integration der produzierten Inhalte in die Online-Plattformen des Auftraggebers ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.

17.6 Die Nutzung des Materials für Streaming-Plattformen, Video-on-Demand-Dienste oder andere digitale Vertriebswege bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzliche Vergütungen nach sich ziehen, sofern dies nicht bereits bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

17.7 Die Nutzung des erstellten Materials in sozialen Medien (wie Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, Twitter, YouTube etc.) ist nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gestattet und unterliegt den zeitlichen und räumlichen Beschränkungen gemäß § 14.

17.8 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Nutzung in sozialen Medien keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere bezüglich verwendeter Musik, Bildmaterial oder dargestellter Personen.

17.9 Bei bezahlten Werbekampagnen (Ads) in sozialen Medien kann eine zusätzliche Vergütung anfallen, sofern nicht anders vereinbart.

17.10 Die Nutzung des Materials durch Influencer oder andere Dritte zum Zwecke der Bewerbung des Auftraggebers bedarf meiner gesonderten schriftlichen Zustimmung.

17.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mich auf Anfrage über Art und Umfang der tatsächlichen Nutzung in sozialen Medien zu informieren.

§ 18 Künstlersozialkasse

Die von mir berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an Maximilian Lamm als nichtjuristische Person für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

§ 19 Salvatorische Klausel

19.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

19.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 20 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

20.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Maximilian Lamm in München.

20.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.