Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maximilian Lamm
Schäftlarnstraße 93
81371 München

Mail: info@maxlamm.de
 Tel.: +49 176 69262318

Stand: April 2024

 

1. Geltungsbereich

1.1 Allen von Maximilian Lamm angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mangelnder Widerspruch / Schweigen kann unter keinen Umständen als Zustimmung oder überhaupt als eine Willenserklärung gelten.

1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Auftragserteilung

2.1 Aufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schriftlich erteilt werden.

2.2 Die Auftragsbestätigung eines Auftraggebers gilt als verbindliche Annahme der in der Bestätigung genannten Auftragsinhalte.

2.3 Angebote von Maximilian Lamm und deren beigefügte Unterlagen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit eines Angebots verwiesen wird. Für die Art und den Umfang der Verpflichtungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgeblich.

2.4 Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau genannte Auftraggeber angenommen. Die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung von Maximilian Lamm

2.5 Eine für einen namentlich genannten Auftraggeber gebuchte Leistung auf Dritte zu übertragen ist einer Agentur nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Maximilian Lamm gestattet.

2.6 Mit der Auftragserteilung tritt eine Agentur zur Sicherung der Vergütungsansprüche von Maximilian Lamm die Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber der Agentur aus dem zugrunde liegenden Vertrag sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Maximilian Lamm nimmt hiermit die Abtretung an und ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, wenn die Agentur die gesicherte Forderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit beglichen hat.

3. Lieferfrist

3.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Maximilian Lamm und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Maximilian Lamm unterrichtet den Auftraggeber im übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

3.2 Erkennt die Maximilian Lamm, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

3.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 2 Monate, so ist Maximilian Lamm berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

3.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Maximilian Lamm trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

3.5 Hält Maximilian Lamm den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessenen Nachfrist zu setzen, binnen derer Maximilian Lamm die Musterkopie abzuliefern hat. Im Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften

4. Kosten

4.1 Der vertraglich vereinbarte Preis umfasst alle Herstellungskosten samt Masterkopie. Zudem sind im Preis die Nutzungsrechte, wie sie im Abschnitt 9 genannt werden, enthalten.

4.2 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Maximilian Lamm vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

4.3 Äußert der Auftraggeber Änderungswünsche, die Mehrkosten nach sich ziehen, so müssen diese Kosten von Maximilian Lamm ausdrücklich benannt werden. Im Falle, dass Maximilian Lamm dies versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

4.4 Die Auswahl der Schauspieler, Sprecher und anderer Mitwirkender geschieht in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber den Einsatz bestimmter Schauspieler oder Sprecher, so trägt er die eventuell anfallenden Mehrkosten, die durch Honorarforderungen entstehen, die über dem von Maximilian Lamm üblicherweise gezahlten Honorar liegen.

4.5 Kommt eine Änderung des Films durch Vorschlag von Maximilian Lamm zustande, die zu Mehrkosten führt, so muss der Auftraggeber diese Änderungen und Zusatzkosten ausdrücklich genehmigen.

4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Maximilian Lamm zurückzuführen sind

4.7 Wird ein Drehtermin später als vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Maximilian Lamm Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten

4.8 Wird für eine Absprache bzw. ein Konzept/Drehbuch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen, so fällt der dafür vereinbarte Preis auch dann an, wenn sich der Auftraggeber entschließt, diese Vorlage nicht verfilmen zu lassen.

4.9 Für Vorbereitungs- und Reisetage fallen 60% der vereinbarten Tagesgage an.

4.10 Bei Leistungen über die normale Arbeitszeit (in der Regel 10 Stunden) hinaus wird pro angefangener Stunde ein Mehrarbeitszuschlag fällig:

• Ab Beginn der 11. Stunde beträgt dieser Zuschlag 50% des vereinbarten Stundenlohns

• Ab Beginn der 13. Stunde beträgt dieser Zuschlag 100% des vereinbarten Stundenlohns

4.11 Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von sonntags 50% und an gesetzlichen Feiertagen 100% zum vereinbarten Tagessatz berechnet.

Maßgeblich für die Frage des Vorliegens eines Feiertages ist der Ort der Produktion.

Das Bewegen von Produktionsfahrzeugen ist grundsätzlich Arbeitszeit. Innerhalb Münchens wird die Anfahrt bzw. Abfahrt pauschal mit 30 Minuten angesetzt. Außerhalb Münchens zählt die reale Fahrtzeit.

5. Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen.

Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann Maximilian Lamm unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Maximilian Lamm kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.

Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

6. Zahlungen

6.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

6.2 Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Maximilian Lamm in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.

6.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsregelung: • 1/3 bei Auftragserteilung,
• 1/3 bei Drehbeginn
• und das letzte Drittel bei Abnahme des Masters

6.4 Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten, wie Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.

6.5 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug oder ist ausdrücklich Stundung vereinbart worden, hat der Auftraggeber Zinsen in der Höhe zu übernehmen, wie sie Maximilian

Lamm von der Hausbank in Rechnung gestellt werden (einschließlich etwaiger Provisionen und Kreditbearbeitungskosten), mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

6.6 Zur Feststellung des Verzugs ist keine Mahnung von Seiten Maximilian Lamm fällig.

7. Haftung

7.1 Maximilian Lamm haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber für alle vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

7.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sein denn Maximilian Lamm hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

8. Produktion

8.1 Der Film wird auf der Grundlage eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Konzepts/ Drehbuchs oder eines angepassten standardisierten Drehbuchs oder eines in Absprache mit dem Auftraggeber individuell erarbeitetes Konzepts/Drehbuchs erstellt. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

8.2 Der Film wird in einer Qualität hergestellt, wie sie Maximilian Lamm anhand von Musterrollen (Arbeitsproben auf Website etc.) vorweisen kann.

8.3 Maximilian Lamm trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.

8.4 Änderungswünsche, die der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags, aber vor Produktionsbeginn geltend macht, müssen von Maximilian Lamm berücksichtigt werden. Über eventuelle aus diesen Änderungen resultierende Preisänderungen muss der Auftraggeber informiert werden. Bei Änderungswünschen, die die bis dahin getroffene Absprachen so stark verändern, dass Maximilian Lamm die Verantwortung dafür nicht übernehmen kann, berechtigen den Auftragnehmer zur Ablehnung. In diesem Fall steht Maximilian Lamm ein gesondertes Kündigungsrecht zu und die bis dahin entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

8.5 Wünscht der Auftraggeber nach Produktionsbeginn Änderungen, können diese nur unter der Zustimmung von Maximilian Lamm und bei einer Einigung über die daraus entstehenden Kosten vorgenommen werden.

8.6 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht (z.B. Verwendung eigener Texte, Bilder usw.), verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch Maximilian Lamm angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

8.7 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenes Produktionsmaterial verfügt und diese an Maximilian Lamm überträgt.

8.8 Maximilian Lamm haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Maximilian Lamm keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt Datensicherungen durchzuführen.

8.9 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt.

8.10 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Maximilian Lamm hierfür keine Haftung.

8.11 Bis zur Abnahme des Films liegt das Risiko für Verlust , Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Maximilian Lamm.

9. Abnahme

9.1 Maximilian übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

9.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

9.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

10. Verschwiegenheit

Maximilian Lamm und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

11. Rechte

11.1 Maximilian Lamm versichert, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/Konzepte/Drehbücher verfügt, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films von ihr verwaltet werden.

11.2 Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird Maximilian Lamm, soweit dieses möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, einer angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte wird Maximilian Lamm nur aus wichtigem Grund verweigern. Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film erwerben, muss hierüber mit Maximilian Lamm eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

11.3 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/ Drehbüchern verbleibt bei Maximilian Lamm.

11.4 Der Auftraggeber erhält die ausschließlichen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

11.5 Maximilian Lamm erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.

11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch Maximilian Lamm selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.

11.7 Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von Maximilian Lamm erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Maximilian Lamm kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

11.8 Der Verkauf der Nutzungsrechte an dritte durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

11.9 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von Maximilian Lamm für drei Jahre kostenlos eingelagert.

11.10 Nach Ablauf der drei Jahre muss die Agentur oder der Auftraggeber ohne Aufforderung durch Maximilian Lamm entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert werden soll.

12. Künstlersozialkasse

Die von Maximilian Lamm berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Maximilian Lamm als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

13. Salvatorische Klausel

13.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

13.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Maximilian Lamm in München.